Fahr- und Betriebsreglement
Auf der Anlage der Gartenbahn Staufen sind nur Mitglieder zugelassen. Ausnahmen bestimmt der Vorstand!
Zugbetrieb und Sicherheit
- Von jedem einzelnen Lokführer wird Rücksicht gegenüber den Anderen verlangt.
- Von jedem einzelnen Lokführer wird Aufmerksamkeit und Zuverlässigkeit gefordert.
- Der Lokführer übernimmt die Verantwortung für seine Lok in allen Belangen, insbesondere für die Bedienung, für die Wartungsarbeiten und für das Führen des Zuges.
- Gäste der Gartenbahn Staufen beachten die Weisungen der Mitglieder.
- Es sind die Signale zu beachten.
- Für die richtige Weichenstellung ist jeder Lokführer selbst verantwortlich.
- Wer Weichen umstellt ist dafür verantwortlich, diese wieder zurückzustellen.
- Es ist verboten, auf Weichen und Kreuzungen stehen zu bleiben.
- Es ist verboten, eine Lok oder einen Zug auf offener Fahrstrecke abzustellen.
- Auf der Fahrstrecke soll nach Möglichkeit nicht angehalten werden.
- Auf der ganzen Geleise-Anlage verkehren die Loks und Züge auf Sichtdistanz. Die Lokführer halten eine Geschwindigkeit ein, die es ermöglicht, jederzeit auf Sicht-Distanz anzuhalten.
Nachtfahren
- Erforderlich ist ein weisses Licht an der Spitze der Lok.
- Erforderlich ist ein rotes Licht am Schluss der Lok oder am Schluss des Zuges.
Passagier-Transport
- Mitglieder der Gartenbahn Staufen sind durch die Vereins-Haftpflicht versichert, sofern sie im Auftrag des Vereins handeln. Andernfalls ist jedes Mitglied selbst für die Haftpflicht-Versicherung verantwortlich.
- Gast-Lokführer müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
- An offiziellen Fahrtagen dürfen nur Vereinsmitglieder und allfällige, geladene Gäste-Lok-Führer auf den Loks fahren.
Unfälle
- Der Verein Gartenbahn Staufen lehnt bezüglich Unfällen und Zusammenstössen zwischen Loks und Zugskompositionen jede Verantwortung ab.
- Schadenfälle regeln die Beteiligten unter sich.
5603 Staufen, 18. Oktober 2001
ergänzt am: 21. Februar 2005
ergänzt am: 28. November 2006
ergänzt am: 16. Februar 2007
ergänzt am: 01.01.2017