Wetter am Fahrtag

Unsere Fahrtage führen wir bei jedem Wetter durch. Wie beim Original hat die Witterung aber einen Einfluss auf das eingesetzte Rollmaterial und die Transportkapazitäten. Allenfalls wird der Fahrbetrieb bei ganz schlechtem Wetter zeitweilig eingestellt. Wenn Sie uns dem Wetter entsprechend, für einen Aufenthalt im Freien gekleidet besuchen, steht dem Fahrvergnügen nicht viel im Weg.

Besuch unserer Anlage mit dem Rollstuhl

Wir verfügen über einen Wagen, welcher sich für den Transport von Rollstühlen umrüsten lässt. Bitte beachten Sie, dass das Bereitstellen des Wagens etwas Zeit in Anspruch nimmt und Wartezeit entstehen kann. Ebenfalls ist eine Toilette für das Befahren mit Rollstühlen vorbereitet. Bei weiteren Fragen helfen wir gerne.

Sprechen Sie bei Bedarf unser Personal an. Es steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Verpflegungsmöglichkeiten

An sämtlichen öffentlichen Fahrtagen ist unser Kiosk geöffnet. Unser Angebot reicht von verschiedenen alkoholfreien Getränken, über Tee, Kaffee, Kuchen, Wähen, Snacks, bis hin zu Grillwaren. An speziellen Fahrtagen wird das Angebot noch ergänzt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Vogelschutzverein Risotto, Ghackts mit Hörnli oder Suppe mit Spatz anbietet. Bitte beachten Sie, dass wir nur eingeschränkte Möglichkeiten haben und somit keine Menus, wie in einem Restaurant, anbieten können. Auch verzichten wir bewusst auf den Ausschank von alkoholischen Getränken.

Feuchtgebiete auf dem Areal

Die Feuchtgebiete und Weiher auf dem Areal der Gartenbahn Staufen stehen unter Naturschutz. Somit sind diese Gebiete ausdrücklich kein Spielplatz für Gross und Klein. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass dies öfters missachtet wird und wir uns somit gezwungen sehen, ein paar Regeln durchzusetzen.

  • Das Betreten der Feuchtgebiete, Teiche und deren Uferbereiche ist zu unterlassen.
  • Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, Steine und andere Gegenstände ins Wasser zu werfen.
  • Tiere sind in Ruhe zu lassen. Das "Herausfischen" von Kaulquappen und anderen Lebewesen ist strikte untersagt.
  • Eltern sind für das Verhalten Ihrer Kinder direkt verantwortlich (siehe weiter unten unter "Sicherheit und Haftung")
  • Das Personal der Gartenbahn Staufen ist befugt, bei Zuwiderhandlung gegen o.g. Regelungen einzuschreiten.
  • Im Extremfall oder bei Uneinsichtigkeit kann durch ein Mitglied des Vorstandes Platzverweis erteilt werden.

Um die Einhaltung der Regeln sicherstellen zu können, sind wir gezwungen, den Zugang für den Menschen mit einer Abgrenzung zu erschweren. Diese ist so ausgeführt, dass der Zugang für die Wildtiere immer noch möglich ist.

Sicherheit und Haftung

Aufsichtspflicht von Eltern, Erziehungsberechtigten und Betreuungspersonen

Eltern, Erziehungsberechtigte und Betreuungspersonen....

  • sind für die durch Sie begleiteten Kinder direkt verantwortlich und haben diese jederzeit zu beaufsichtigen.
  • haften für die durch Sie begleiteten Kinder.
  • werden ausdrücklich aufgefordert, Ihre Vorbildfunktion jederzeit wahrzunehmen und der Aufsichtspflicht nachzukommen.

Benutzung der Anlage und der Züge

Die Benutzung unserer Züge und Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Unsere Züge haben ein Gewicht von paar hundert Kilo bis zu mehreren Tonnen. Entsprechend können die Bremswege je nach Witterung mehrere Meter betragen.

Ein Zug hat immer Vortritt. Queren Sie die Geleise vorsichtig, rasch und nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Ist am Übergang die Signalisation aktiv oder gibt der Zug ein Warnsignal ab, geben Sie sofort die Geleise frei!

Wir machen darauf aufmerksam, dass unsere Dampflokomotiven mit Kohle gefeuert werden. Eine Dampflok ist heiss und darf nicht berührt werden. In ganz seltenen Fällen kann es vorkommen, dass heisse Asche Kleidung beschädigt. Die Gartenbahn Staufen übernimmt ausdrücklich keine Haftung für verschmutzte oder beschädigte Kleidung.

Sollten Sie heikle Kleidung tragen, empfehlen wir die Fahrt auf einem Zug mit einer Elektro- oder Diesellok.

Allgemeines Verhalten

  • Behalten Sie ihre Füsse während der Fahrt auf dem Wagen. Kein Schleifenlassen der Füsse im Schotter, die Füsse könnten hängenbleiben oder in die Räder geraten - grosse Verletzungsgefahr!
  • Kein seitliches Ausstrecken von Gliedmassen
  • Nicht hinauslehnen, damit Sie nicht ihr Gleichgewicht verlieren oder der Wagen entgleist
  • Halten Sie sich während der Fahrt am Wagen fest, eine Notbremsung kann unverhofft erfolgen
  • Sitzen Sie unbedingt mit Blick in Fahrtrichtung

Weisungsrecht des Personals

Den Weisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Weisungen können nicht diskutiert werden. In schwerwiegenden Fällen können Besucher durch ein Vorstandsmitglied von der Anlage verwiesen werden.

Weitergehende Informationen siehe Fahr- und Betriebsregelement

20240326_Versicherungsnachweis_Gastfahrer.pdf
Fahr- und Betriebsreglement 2021_09_02.pdf

Wir wünschen Ihnen eine gute, sichere Fahrt und einen kurzweiligen, tollen Aufenthalt bei uns.