Als Gastfahrer auf unserer Anlage

Gastfahrer mit eigenen Fahrzeugen sind bei uns gerne gesehen.  Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Bitte beachten, dass es in jedem Fall zwingend eine Anmeldung erfordert, so dass wir uns auch die nötige Zeit für unsere Gäste reservieren können.

Ausserhalb der öffentlichen Fahrtage

Ruhig auf einer grossen Anlage einige Runden zu drehen ist am besten möglich, wenn kein öffentlicher Fahrtag stattfindet. Meist ist man doch nicht alleine unterwegs und kann auch in gemütlicher Runde fachsimpeln.
Wir geben gerne ein paar Tipps und Hinweise hinsichtlich Streckenkenntnissen, so dass einem bei der Dampflok nicht in einer Steigung gleich der "Schnauf" ausgeht.
Bei einer solchen Fahrt können eigene Begleitpersonen gerne auf eigenes Risiko mitfahren. Das spontane Mitfahrenlassen von Passanten empfehlen wir in so einem Fall aber ausdrücklich nicht.

Ein Obulus in unsere Vereinskasse als Entgelt für die Streckenbenützung und (bei Dampfloks) Verbrauch von Betriebsstoffen freut uns natürlich sehr.

Die Versicherung ist Sache des Gastfahrers. Es besteht keine Haftung des Vereins für Schäden. Verursacht der Gastfahrer Schäden am Eigentum der Gartenbahn Staufen, hat er dies über seine eigene Haftpflichtversicherung zu regeln.

Anlässlich eines öffentlichen Fahrtags

Oder man möchte mal mit seinem Zug einen hektischen, öffentlichen Fahrtag mitmachen. Dazu bitten wir, bereits am Vormittag des Fahrtags zu erscheinen. Es folgt eine gründliche Einweisung in die Strecke, das Verhalten auf der Anlage und in die Abläufe in und um unseren Betrieb. Grundsätzlich muss dazu die Betriebssicherheit des gesamten Zuges gewährleistet sein. Der Vorstand behält sich vor, vor Beginn des Fahrtages den Gastzug auf Betriebssicherheit zu inspizieren. Im Zweifelsfall kann der Vorstand auch kurzfristig die Teilnahme oder die Beföderung von Passagieren untersagen.

Es dürfen nur von einem Vertreter des Vorstandes eingewiesene Lokführer Dritt-Personen im Rahmen eines Fahrtages befördern.

Befördert der Gastfahrer keine Personen im Rahmen des öffentlichen Fahrtags, freut uns ein Obulus in unsere Vereinskasse als Entgelt für die Streckenbenützung und (bei Dampfloks) Verbrauch von Betriebsstoffen sehr. In diesem Fall ist die Versicherung Sache des Gastfahrers. Es besteht keine Haftung des Vereins für Schäden. Verursacht der Gastfahrer Schäden am Eigentum der Gartenbahn Staufen, hat er dies über seine eigene Haftpflichtversicherung zu regeln.

Erfolgen Personenbeförderungen im Rahmen und für die Dauer des Fahrtages in Absprache mit dem Vorstand, so ist dies uns Wertschätzung genug. Erfolgt die Personenbeförderung in Absprache und im Auftrag des Vorstandes ist der Versicherungsschutz seitens der Gartenbahn Staufen gegeben.

Wir bitten, vor Erscheinen auf der Anlage das Fahr- und Betriebsreglement durchzulesen. Besten Dank.

20240326_Versicherungsnachweis_Gastfahrer.pdf
Fahr- und Betriebsreglement 2021_09_02.pdf